Herzlich willkommen bei dem Ingenieurbüro H. Warthorst

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt in verschiedenen Bereichen vor, dass zur Auszahlung von Vergütungen die Anspruchsvoraussetzungen durch einen zugelassenen Umweltgutachter zu bestätigen sind.

Als Umweltgutachter (DE-V-0301) sowie „SURE- und REDcert-Auditor“, steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Heinrich Warthorst mit Kompetenz und Erfahrung rund um das EEG und der Nachhaltigkeitsverordnung zur Verfügung.

Wir übernehmen Prüfungen gemäß EEG/BioSt-NachV/Biokraft-NachV sowie HKNR z. B. für:

  • NawaRo- und Güllebonus
  • Kraft-Wärme-Kopplungsbonus
  • Gutachten zur Flexibilitätsprämie
  • Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen gemäß der Biomassestrom-, Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (SURE-Auditor, REDcert-Auditor)
  • Bestätigungen gemäß Herkunftsnachweisregister (HKNR)
  • Biomassenbilanzierungsmodelle („dena“-Auditor)

Als Umweltgutachter unterliegen wir einer strengen staatlichen Aufsicht, die unsere Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Seriosität sicherstellt. Unsere Leistungen umfassen die Ausstellung von Zertifikaten, die Erstellung von Gutachten sowie die Validierung von Gültigkeitserklärungen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen detaillierten Überblick über unser Dienstleistungsangebot.